Langzeitpflege |
Der Unterschied zur Grabpflege besteht in der Laufzeit des Pfle- gevertrages. Das Angebot der Leistungen reicht vom einfachen Sauberhalten der Grabstelle bis zum Komplett-Service rund um das Grab. Die Laufzeit eines Vertrages beträgt mindestens 2 Jahre und endet mit Ablauf des Nutzungsrechts. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Leistung und der Laufzeit des Vertrages und werden bei Vertragsabschluss in einer Summe beglichen. Für Sie bedeutet das: keine Preissteigerung oder Nachzah- lung und einen einmaligen Vertragsabschluß. |