Die Grabstätten unterteilen sich in verschiedene Anlageformen. Machen Sie sich ein Bild von den unterschiedlichen Gestal-tungsmöglichkeiten.
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Reihengrab
Reihengräber sind Einzelgräber und können nach Ablauf der 25-jährigen Ruhefrist nicht ver- längert bzw. wiedererworben werden. |
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Urnen-Reihenstelle
Für eine Urnen-Reihenstelle, 2 bis 4 Urnen, erfolgt die Verga- be nacheinander. Die Stelle ist nicht über 20 Jahre hinaus ver- längerbar. Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen. |
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Wahlgrab einfach/doppelt
Wahlgräber können in ver- schiedenen Lagen erworben und nach Ablauf der Nutzungs- dauer verlängert bzw. wiederer- worben werden. Zusätzlich sind Urnenbeisetzungen mög- lich. |
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Urnen-Wahlstelle
In einer Urnen-Wahlstelle kön- nen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Die Stelle ist über die 20-jährige Ruhefrist hinaus ver- längerbar. Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen. |
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Sondergrab
Sondergräber können aus den verfügbaren Grabstellen nach Lage und Größe ausgewählt werden. Sie dienen zur Bestat- tung - z.B. einer Familie. Die Nutzungsdauer, 40 - 60 Jahre, kann verlängert werden. |
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